Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Die Abfindung ist eine letzte Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Zahlung generell keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist im Grunde genommen dem Sachverhalt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf ausgelegt ist, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu ermöglichen.

Nichtsdestotrotz lassen sich in Deutschland Abfindungsansprüche unterteilen – in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare und jene, die nicht erzwingbar sind. Nicht erzwingbar ist eine Abfindung nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich bezüglich der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts durchaus, wenn der Tarifvertrag, das Betriebsverfassungsgesetz oder ein Sozialplan das vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der unerlässlichen Gesichtspunkte bei der Ausarbeitung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Mit einer leichtsinnigen Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Höhe der Abfindung ist nicht kraft Gesetzes reguliert, sondern abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Allerdings sind die Arbeitnehmer in der Regel im Nachteil, da sie dem Gegenüber beim Verhandeln aus unterschiedlichen Gründen nicht ebenbürtig sind.

Die Arbeitgeber probieren, aus ihrer Position der intellektuellen, wirtschaftlichen und psychologischen Stärke, die Abfindungshöhe zu drücken, überdies verfügen sie natürlich über mehr Erfahrungen. Genau deshalb ist zu überlegen, ob es sich lohnt die bestehenden Nachteile durch das Einschalten eines Rechtsanwalts zu kompensieren.

Gleichwohl besteht bei solchen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine überdurchschnittliche Abfindung zu bekommen? Unsere Wiesbadener Rechtsanwälte handeln häufig überdurchschnittlich hohe Abfindungen für unsere Klienten aus, deswegen raten wir besten Gewissens, für Abfindungsverhandlungen unseren Beistand hinzuzuziehen.

Wir von der Wiesbadener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0611 95018395


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