Urlaub



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Der Erholungsurlaub

Die Urlaubszeit wird oft schönste Zeit des Jahres genannt und kaum jemand mag dem widersprechen, schließlich ist man in dieser Zeit von seinen Arbeitspflichten entbunden, bekommt seine Bezüge weiter sowie erhält in vielen Firmen zuzüglich zum Urlaubsentgelt noch ein zusätzliches Urlaubsgeld. Nichtsdestoweniger entzünden sich am Thema Erholungsurlaub seit jeher arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Mitunter sind es lediglich durch Versehen verursachte Missverständnisse, überwiegend geht es jedoch um beinharte Interessenkonflikte zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern. 

Um überflüssige Konflikte auszuschließen, ist ein genauer Überblick über die arbeitsrechtlichen Bedingungen nützlich. Gewöhnlich genügt ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag, um den Urlaubsanspruch zu eruieren. Wenn in beiden nichts findet, gilt für jeden Mitarbeiter in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche. 

Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt

Vorweg muss der Erholungsurlaub vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragt werden, besser früh, am besten gleich am Anfang des neuen Kalenderjahres und bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Das kann entweder verbal oder auch in Schriftform geschehen, jedoch hat jede Möglichkeit Nach- und Vorteile. 

Daraufhin muss der Arbeitgeber den Urlaubsantrag annehmen und dem Arbeitnehmer diesen damit befürworten. Die Gewährung des Urlaubs sollte eigentlich bald geschehen, dass der Arbeitnehmer diesen planen kann, allerdings ist dem Gesetzgeber dafür keine Frist gesetzt. 

Fürchtet der Beschäftigte eine Ablehnung des Antrags, und nichts anderes ist es, wenn keine Genehmigung erteilt wird, bleibt dem Antragsteller allein der Gang vors Arbeitsgericht, um seinen Urlaubswünschen Geltung zu verschaffen. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist entschieden abzuraten, denn eine solche führt eventuell ohne Umweg zu einer wirksamen fristlosen Kündigung. 

Zur Kalkulation des Urlaubsgeldes kommt es darauf an, wie viel Gehalt der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär bezog. Das Urlaubsentgelt wird vor dem Beginn des Urlaubs ausgezahlt.

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