Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Insofern rechtliche Angelegenheiten zu tätigen sind, werden Anwälte gerufen Das kann mal ein Patentanwalt sein, sofern es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Überdies gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die rechtlichen Belange in Verbänden und Unternehmen kümmern.

Sofern ein Rechtsanwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist ihm erlaubt die Bezeichnung Fachanwalt zu führen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit dem Jahr 2019 auf 24 Rechtsgebieten umsetzbar. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, auf welche Weise aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird. Nur knapp 28 Prozent der Rechtsanwälte sind Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besondere Kenntnisse im kollektiven Arbeitsrecht, dem Verfahrensrecht sowie dem Individualarbeitsrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören in diesem Zusammenhang das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.

Vorrang hat aber das Individualarbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse bezüglich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss der Bewerber mindestens 100 selber bearbeitete Fälle nachweisen, hiervon muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt ist, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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