Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Aufhebungsverträge sind eine Art zur Beendigung eines Vertrags und können durch die Vertragsparteien frei verfasst werden, jedoch ist unbedingt die Schriftform erforderlich. Der große gestalterische Spielraum wird im Arbeitsrecht recht häufig genutzt, um Abfindungen oder Wettbewerbsverbote auszumachen. Der häufigste Grund von Arbeitgebern einen Aufhebungsvertrag zu offerieren, ist, dadurch einen bestehenden Kündigungsschutz des Arbeitnehmers zu umschiffen.

Soll ein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen beendet werden, bieten sich deshalb, je nach den Umständen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Demzufolge ist es erforderlich, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl seitens des Arbeitgebers, als auch seitens des Arbeitnehmers in Frage kommt. Da ein Aufhebungsvertrag im Wesentlichen für den Arbeitnehmer mit erkennbaren Nachteilen verbunden ist, sollte er diesen nicht vorschnell unterzeichnen.


Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Das Plus liegt deutlich auf der Arbeitgeberseite: Eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden, die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich und das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden.

Für Arbeitnehmer sind die Vorteile deutlich geringer: Er kann eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen, mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln sowie die Kündigungsfrist abkürzen.

Die potenziellen Nachteile halten sich für Arbeitgeber in kalkulierbaren Grenzen: Die Abfindungszahlung in erheblicher Höhe ist bei den meisten Aufhebungsverträgen unumgänglich, manchmal kommt noch eine zusätzliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots dazu.

Die Risiken für die Arbeitnehmerseite sind womöglich enorm: Eventuell ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld. endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist. unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen oder entfällt der bestehende Kündigungsschutz.

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