Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei des Arbeitsvertrags, bei der es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Arbeitgeber sind in fast allen Fällen Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, indes ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, Arbeitgeber. 

Ein Arbeitnehmer ist die zweite Partei im Arbeitsvertrag, weil ohne, diese gäbe es genauso wenig Arbeitgeber. Hingegen handelt es sich bei Arbeitnehmern immer um natürliche Personen, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Sofern der Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Inhalte, den Erbringungsort und die Arbeitszeit der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gilt eigentlich Formfreiheit, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich wirksam abgeschlossen werden. Allerdings ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung auszuhändigen. 

Ausgenommen der Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie manchmal das Arbeitsvertragsende hinein, ebenfalls kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Ausführungen zur Arbeitsleistung unterteilen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Parallel sollten die Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, aufgeführt sein. 

Zu dem Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nicht fehlen sollten die Angaben zu Zulagen, Aufwendungsersatz, vermögenswirksamen Leistungen und Gratifikationen. 

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