Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – was ist das?

Eine Kündigung ist im Arbeitsrecht eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beendigen. Die Rechtsgültigkeit einer Kündigung hängt unbedingt von ihrer Wirksamkeit ab, welche indessen an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, insofern müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es bestehen etliche Möglichkeiten die Kündigungen zwecks besseren Verständnisses zu klassifizieren. Zu unterscheiden ist zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung und zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung. Zusätzlich lässt sich zwischen Verdachts-, Druck- und Änderungskündigungen differenzieren.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die schwerwiegendste Forderung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Schriftform, denn fehlt diese, ist die Kündigung in jedem Fall ungültig. Es gibt freilich Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer telefonisch kündigt und anschließend wirklich nicht zur Arbeit kommt, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung erreichen

Ebenfalls gewichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz bewahrt sehr viele von Mitarbeitern vor einer ordentlichen Kündigung, da laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Freilich gilt dieses Gesetz nur in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für mehr als sechs Monate beschäftigte Arbeitnehmer.

Für einige Personengruppen besteht noch darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. Grundsätzlich nicht dürfen Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates, Schwangere sowie Mütter und Väter während der Elternzeit gekündigt werden.

Sobald Sie die Kündigung bekommen haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Wiesbaden einlegen können, doch wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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