Abfindung
Abfindung erzwingen und aushandeln
Kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung gibt es grundsätzlich nicht, weil das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichte auf den Anspruch auf Weiterbeschäftigung abzielen. Der Arbeitgeber versucht dann, von dem auf Weiterbeschäftigung klagenden Mitarbeiter, den Weiterbeschäftigungsanspruch zu "erwerben". Wegen möglicher Kosten geschieht das idealerweise bereits während der Güteverhandlung, bevor das Arbeitsgericht sich zu einer Urteilsfindung trifft.
Die Standpunkte, ab welcher Höhe eine Abfindung angemessen ist, reichen weit auseinander. Relativ häufig begegnet man dem Ansatz, dem Arbeitnehmer pro Beschäftigungsjahr einen halben Monatslohn zuzugestehen. De facto geben die Arbeitnehmer ihre Weiterbeschäftigungsansprüche mit dieser Faustformel jedoch für zu wenig her. Gemeinhin ist es für Arbeitnehmer sinnvoller, die Ansprüche durch eine gründliche individuelle Analyse festzustellen, wobei der Wirksamkeitsgrad einer möglichen Kündigung der entscheidende Faktor ist.
Die Höhe der Abfindung
Unterm Strich wird die Abfindungshöhe nicht mittels einer Formel bestimmt, sondern ist das Ergebnis aus den Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Arbeitgeberseite ist bei diesen aus unterschiedlichen Gründen im Vorteil, weshalb die Arbeitnehmer gut daran tun, externe Hilfe zu nutzen.
Aufs Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte sind in der Lage, die maximale Abfindungshöhe recht genau abzuschätzen und verfügen durch ihre Berufserfahrungen und Fachkenntnisse über ein weitaus besseres Standing bei den Verhandlungen.
In speziellen Fällen kann aber doch ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung vorliegen. Ein zu dem Fall hinzugezogener Anwalt wird diese Möglichkeit zweifellos stets in Betracht ziehen. Zudem ist ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch denkbar, wenn zum Beispiel alle per Kündigung ausscheidenden Beschäftigten eine Abfindung erhalten.
Immer dann, wenn Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz genießen, sehr lange oder an exponierter Stelle im Unternehmen tätig waren, ist es möglich eine überdurchschnittliche Abfindung zu erzielen. Dabei gilt: Je niedriger der Wirkungsgrad der Kündigung und je stärker der anwendbare Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung – erforderliches Verhandlungsgeschick vorausgesetzt.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abfindung
Wir von der Kanzlei Kronbichler in Wiesbaden sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0611-95018395
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
0611-95018395
Unser Partner im Arbeitsrecht
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal