Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Vertretung oder Beratung durch einen Anwalt Kosten auflaufen, bekommen Sie, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Es reicht ein Anruf unserer Nummer 0611-95018395. Hier sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, dem können Sie Ihr Problem darlegen und bekommen danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Chancen.

Diese Informationen sowie die damit assoziierten Perspektiven befähigt Sie, selbst zu beurteilen, inwieweit sich in der Sache eine umfassende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rechnet. Folglich können Sie in Ruhe entscheiden, da erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) folgen die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt. In unserer Wiesbadener Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Während des Beratungsgesprächs wird analysiert, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Nebenbei bemerkt, das Beratungsgespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt meistens, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Wiesbaden zu führen. Genau wie die genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der final bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 4.000,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 850,85 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 330,82 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 4.000,00 Euro Streitwert, 1.701,70 Euro nach einem Urteil und 2.363,34 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Wiesbadener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0611 95018395


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