Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?
Vorsichtshalber sofort! Sobald Mitarbeiter eine Kündigung erhalten haben, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Freilich gerade in dieser Zeit kommt es darauf an, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und auch daher ist es notwendig unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
Viele Gekündigte scheuen sich einen Rechtsanwalt einzubeziehen, da sie überhöhte Kosten befürchten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Nachdem Sie die Lage beschrieben haben, bekommen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre juristischen Optionen selber einzuschätzen.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Essenziell ist, sich nicht vom Arbeitgeber drängen zu lassen, vor allem gibt es weder Pflicht, noch Notwendigkeit irgendetwas zu unterschreiben. Vielmehr läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.
Ziehen Sie im Falle einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese nicht einhält, verspielt juristische Möglichkeiten und riskiert außerdem den Verlust von Geld.
Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das meint, wenn der Entlassene nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.
Aber aufgepasst, gibt es doch sehr viel kürzere Fristen, die nach der Kündigung anfangen zu laufen, so muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Auf Grund dessen ist es ratsam bei einer erhaltenen Kündigung, sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu befragen und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.
Wir von der Wiesbadener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0611 95018395
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