Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das wiederkehrende sowie systematische Ausgrenzen, Herabsetzen und Diskriminieren von Menschen über eine längere Zeitspanne beschreibt man als Mobbing, aber es handelt sich dabei nicht um einen rechtlichen Begriff. Unter dem Begriff Mobbing werden ganz unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, die aber nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist eine mannigfaltige Angelegenheit, die allein in Deutschland circa 1,5 Millionen Arbeitnehmer auf der Arbeit betrifft.

Mobbing am Arbeitsplatz ist häufig durch unzureichende Arbeitsorganisation bedingt, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter negativen Verhältnissen Rivalitäten und Bosheiten begünstigt. Schaffen es die Führungskräfte im Betrieb nicht, die Gegebenheiten zu verbessern, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist eine negative Struktur mit vielen möglichen Mitwirkenden, welche es zu begreifen gilt. Etliche Mitarbeiter schauen einfach nicht hin, weil sie sich sorgen ansonsten auch zum Opfer zu werden, derweil andere es genüsslich beobachten und hinzu kommen die Mittäter welche den Täter bei seinen Mobbinghandlungen helfen.

Falls ein Mitarbeiter das Gefühl hat gemobbt zu werden, kann er sich wehren, indem er zuerst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Falls das nichts bewirkt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

In diesem soll der Betroffene alle Mobbinghandlungen für etwa zehn Wochen lückenlos erfassen, das bedeutet, exakt eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Eigene Wertungen, Verallgemeinerungen, bloße Vermutungen und Beschimpfungen sollten unterdessen vermieden werden.

Gehören zu den Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, weitere Tätlichkeiten, Beleidigungen oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei Mobbing ist der Arbeitgeber jedes Mal in der Pflicht, weil er das Mobbing unterbinden muss, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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